Hilfe für Sansibar e.V.

Auf dieser Seite möchten wir unseren Verein und unsere wichtigsten Helfer*innen vorstellen. Dabei möchten wir zwei Dinge ganz besonders betonen: Zum einen, dass der größte Teil der Vereinsarbeit natürlich auf Sansibar vonstatten geht und zum anderen, dass unser Verein zu 100 % ehrenamtlich geführt wird – sowohl in Deutschland als auch auf Sansibar. Wir müssen keine Gehälter oder Aufwandsentschädigungen zahlen, alle Helfer*innen sind – neben ihrem eigentlichen Beruf – unentgeltlich für uns tätig. Dadurch können wir Jahr für Jahr über 98 % all unserer Einnahmen in unsere Projekte fließen lassen (der Rest sind unvermeidbare Bankgebühren). Für dieses unvergleichliche ehrenamtliche Engagement – vor allem auf Sansibar! – sind wir unglaublich dankbar: Ahsanteni sana!

Und hier sind zunächst einmal in Bildern die wichtigsten Menschen; diejenigen, ohne die dieser Verein nicht möglich wäre…

Shaha

Unser wichtigster Mann vor Ort

Daudi

Leiter unserer Kooperativen

Katha

Vorsitzende des Vereins

Moza

Projektbegleiterin

Sebastian

Vorsitzender des Vereins

Ismail

Unser Mann für alle (Not-)Fälle

Im Folgenden möchten wir uns ein wenig ausführlicher vorstellen.

Ihr könnt die Infos zu den verschiedenen Bereichen durch Anklicken des Titels anzeigen lassen…

Hilfe für Sansibar ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein, der Menschen auf Sansibar, die Hilfe benötigen und diese vor Ort nicht bekommen können, unterstützt. Konkret fördert der Verein zwei verschiedene Personenkreise. Zum einen Menschen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes der Hilfe bedürfen und denen diese Hilfe von Seiten des Staates sowie der Gesellschaft nicht gewährt wird. Dies sind zum Beispiel körperlich oder geistig behinderte, psychisch kranke oder HIV-positive Personen. Zum anderen Menschen, die in extremer Armut leben. Auf Grund der Armut sind diese Menschen sozial ausgegrenzt und ihre Wiedereingliederung in die Gesellschaft erscheint aus eigener Kraft nicht möglich. Hilfe für Sansibar unterstützt diese Menschen durch Gesundheitsmaßnahmen, Bildungs-, Ausbildungs- und Weiterbildungshilfe sowie Hilfe bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und damit in die Gesellschaft. Darüber hinaus helfen wir in extremen Notsituationen, aus denen sich die Unterstützten nicht selbst befreien können. Ohne Unterstützung wäre die Existenz der Betroffenen gefährdet. Bei allen Projekten arbeiten wir eng mit unseren Partnervereinen auf Sansibar zusammen. Dies sind zum einen ZAMECO und zum anderen Kilimani City. Beide Vereine verfolgen sehr ähnliche Ziele wie Hilfe für Sansibar und die Kooperationen mit ZAMECO und Kilimani City bieten uns daher die Möglichkeit, unsere Interessen auf Sansibar zu vertreten. Wir sind auf die Zusammenarbeit mit sansibarischen Partnern angewiesen, weil wir trotz regelmäßiger Besuche die meiste Zeit nicht vor Ort sein können. Unsere Helfer vor Ort sind Herr Said Shah Bakar von ZAMECO und Herr Daud Mohammed Salum von Kilimani City. Eine detaillierte Übersicht zu den Kooperationspartnern findet ihr hier. Im Jahr 2016 sind zwei weitere ehrenamtliche Projektbegleiter hinzugekommen. Herr Mussa Mbarouk und Frau Zuhura Shah Bakar. Mussa Mbarouk übernimmt die Betreuung einiger Projekte auf der kleineren Insel Pemba und Zuhura Shah Bakar unterstützt Said Shah Bakar auf Unguja (der Hauptinsel Sansibars). Über die beiden Vereine können sich hilfsbedürftige Menschen mit der Bitte um Unterstützung an uns wenden. Der Vorstand von Hilfe für Sansibar entscheidet dann, ob die Anfragen unseren Förderungskriterien entsprechen und finanzierbar sind. Ist dies der Fall, werden die Partnervereine informiert und übernehmen dann die Projektbetreuung vor Ort. Sie koordinieren die Projekte, übergeben das Geld und kontrollieren die ordnungsgemäße Verwendung der Hilfsgelder, dokumentieren den Verlauf des Projekts und begleiten, beraten und unterstützen die Geförderten bei ihrem Vorhaben. All dies geschieht in ständiger Absprache mit dem Vorstand von Hilfe für Sansibar. Wir begleiten die meisten Unterstützten über einen langen Zeitraum und stehen ihnen mit Rat und Tat und – wenn nötig – auch finanzieller Hilfe zur Seite. Nur so können wir sicherstellen, dass unsere Unterstützung langfristig zum Erfolg führt. Gerade bei den Bildungsprojekten, aber auch bei den Wiedereingliederungsmaßnahmen – insbesondere den Kooperativen – erscheint dies von größter Bedeutung. Natürlich ist es das Ziel des Vereins, dass die Unterstützten irgendwann finanziell unabhängig von fremder Hilfe ihren Lebensunterhalt verdienen können. Jedoch ist es selbstverständlich, dass dieses Ziel in manchen Fällen nicht innerhalb kürzester Zeit erreicht werden kann, sondern nur mit langfristiger Unterstützung. Ein unterstütztes Schulkind wird erst nach erfolgreichem Schulabschluss, ein Studierender erst nach Erhalt seines Diploms und eine Kooperative erst nach erfolgreicher Aufbauarbeit auf eigenen Beinen stehen können. Bis dieses Ziel erreicht ist, gewährleistet unser Verein die dafür benötigte finanzielle Unterstützung, damit die Hilfe den Unterstützen langfristig einen Weg aus Not und Armut bietet. Ein weiteres Anliegen von Hilfe für Sansibar ist es, die Öffentlichkeit in Deutschland und auf Sansibar über unsere Arbeit zu informieren, um so wechselseitige Vorurteile abzubauen und das Ansehen Deutschlands auf Sansibar (und umgekehrt) zu fördern. Neben der Webseite und einer Facebook-Seite mit Informationen auf Deutsch und Kiswahili informiert der Verein die Öffentlichkeit in Deutschland zum einen über die lokalen Medien und zum anderen durch die Teilnahme an Veranstaltungen in der Rhein-Neckar-Region (z.B. Informationsstände auf öffentlichen Veranstaltungen oder Schulprojekte). Wir sind bestrebt, über die Lebenssituation auf Sansibar aufzuklären und zu zeigen, dass es auch auf Sansibar viele Menschen gibt, die sich sozial sehr stark engagieren und die versuchen, ihren Mitmenschen, die Unterstützung brauchen, zu helfen. Durch eine starke Zusammenarbeit mit sansibarischen Partnern können wir nicht nur den Sansibari helfen, die Hilfe benötigen, sondern auch denen, die selbst sozial engagiert sind. Auf Sansibar wird die Öffentlichkeit über unsere Partnervereine informiert. Insbesondere Kilimani City ist in den lokalen Medien sehr präsent und nutzt dies, um über die Arbeit von Hilfe für Sansibar zu berichten.

Hilfe für Sansibar e.V.

§ 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr

1.
Der Verein führt den Namen „Hilfe für Sansibar“. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und danach den Zusatz „e.V.“ führen.

2.
Der Verein hat seinen Sitz in Mannheim.

3.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins

1.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

2.
Zweck des Vereins ist die Entwicklungshilfe auf Sansibar (Tansania). Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO.

Der Verein unterstützt selbstlos auf Sansibar (Tansania) lebende Menschen, die insbesondere
a) infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands der Hilfe bedürfen und denen diese Hilfe von Seiten des Staates sowie der Gesellschaft nicht gewährt wird. Dies sind zum Beispiel körperlich oder geistig behinderte, psychisch kranke oder HIV-positive Personen.
b) in extremer Armut leben, aufgrund dieser Armut sozial ausgegrenzt sind und deren Wiedereingliederung in die Gesellschaft aus eigener Kraft nicht möglich erscheint.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
a) Gesundheitsmaßnahmen: Kranken soll der Zugang zu einer medizinischen Versorgung ermöglicht werden, psychisch Kranken und Süchtigen der Aufenthalt in einer psychiatrischen Einrichtung finanziert werden sowie Behinderten notwendige Hilfsmittel wie zum Beispiel Rollstühle, Gehhilfen u.Ä. beschafft werden. Diese Unterstützung im Bereich Gesundheit soll ausschließlich Personen zugutekommen, die über keinerlei staatlicher oder privater Krankenversicherung verfügen und die infolgedessen keinerlei Zugang zum Gesundheitswesen haben.
b) Bildungs-, Ausbildungs- und Weiterbildungshilfe: Unterstützung der Hilfsbedürftigen eine Ausbildung z.B. im Bereich Handwerk, Landwirtschaft oder Tourismus oder Weiterbildungsangebote wie Sprachkurse zu erhalten. Darüber hinaus soll Kindern und Jugendlichen der Besuch einer Schule ermöglicht werden. Den Hilfsbedürftigen soll dabei einerseits geholfen werden, trotz ihrer Situation (soziale Ausgrenzung infolge von Krankheit, extremer Armut usw.) Zugang zu Bildung und Ausbildung zu erhalten, andererseits soll die Finanzierung dieser Bildungsmaßnahmen gesichert werden.
c) Hilfe bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und damit in die Gesellschaft. Dazu sollen zum einen lokale Unternehmen durch Aufklärungsarbeit davon überzeugt werden, sozial ausgegrenzten Menschen eine Chance (sprich einen Arbeitsplatz) zu geben. Alternativ können Hilfsbedürftige dabei unterstützt werden, sich eine selbstständige Existenz aufzubauen, zum Beispiel im Bereich der Landwirtschaft oder des Tourismus (Hilfe zur Selbsthilfe). Ziel ist es, dass die Unterstützen ihren Lebensunterhalt (Ernährung, Wohnung, Zugang zum Gesundheits- und Bildungswesen) selbständig bestreiten können. Sollte dies anfänglich nicht gelingen kann eine zusätzliche finanzielle Unterstützung seitens des Vereins erfolgen.

Um seine Ziele zu erreichen arbeitet der Verein eng mit Menschen aus Sansibar zusammen, die im Bereich Gesundheit, Bildung und Armutsbekämpfung engagiert sind. Dies sind insbesondere ehrenamtlich für die Nicht-Regierungs-Organisation „Zameco“ (Zanzibar Mental Education and Counceling Organization) tätige Personen. „Zameco“ hilft insbesondere HIV-infizierten, psychisch kranken sowie süchtigen Personen, z. B. durch Aufklärungsangebote und eine Entzugsklinik.
Diese Kontaktpersonen aus Sansibar werden dem Verein ehrenamtlich beratend zur Seite stehen, die Maßnahmen des Vereins vor Ort koordinieren und den Erfolg der Maßnahmen sowie den satzungsgemäßen Einsatz der Vereinsgelder überprüfen und dokumentieren. Zudem werden regelmäßig (alle 1-2 Jahre) mindestens zwei Vereinsmitglieder Sansibar besuchen um sich ebenfalls vom Erfolg der Unterstützungsmaßnahmen sowie vom satzungsgemäßen Gebrauch der Vereinsgelder zu überzeugen.

Der Verein informiert die Öffentlichkeit in Deutschland und auf Sansibar über seine Arbeit und versucht so, wechselseitige Vorurteile abzubauen. Damit fördert der Verein das Ansehen Deutschlands auf Sansibar und umgekehrt.

3.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

4.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.

5.
Keine Person darf durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen oder durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, begünstigt werden.

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft

1.
Mitglied des Vereins kann jede volljährige natürliche Person und jede juristische Person werden.

2.
Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag. Will er dem Antrag nicht stattgeben, entscheidet hierüber die nächste ordentliche Mitgliederversammlung.

3.
Die Mitgliedschaft wird mit Zahlung der Aufnahmegebühr wirksam.

4.
Auf Vorschlag des Vorstands kann die Mitgliederversammlung verdienstvolle Förderer des Vereins „Hilfe für Sansibar“ in den Verein als Ehrenmitglieder auf Lebenszeit aufnehmen.

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

1.
Die Mitgliedschaft im Verein endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.

2.
Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären. Der Austritt kann nur mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres erklärt werden.

3.
Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es
a)
schuldhaft das Ansehen oder die Interessen des Vereins in schwerwiegender Weise geschädigt oder die ihm nach der Satzung obliegenden Pflichten wiederholt verletzt hat oder
b)
seinen Jahresbeitrag nicht fristgerecht gezahlt hat und trotz schriftlicher Mahnung unter Androhung des Ausschlusses den rückständigen Beitrag nicht eingezahlt hat. Dem Mitglied ist Gelegenheit zu geben, in der Mitgliederversammlung zu den Gründen des Ausschlusses Stellung zu nehmen. Diese sind ihm mindestens zwei Wochen vorher mitzuteilen.

§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

1.
Jedes Mitglied hat das Recht, bei der Unterstützung des Vereins „Hilfe für Sansibar“ aktiv mitzuwirken und an
gemeinsamen Veranstaltungen teilzunehmen. Jedes Mitglied hat gleiches Stimm- und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung.

2.
Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Interessen des Vereins „Hilfe für Sansibar“ zu fördern, insbesondere regelmäßig seine Mitgliedsbeiträge zu leisten und, soweit es in seinen Kräften steht, die Arbeit des Vereins durch seine Mitarbeit zu unterstützen.

§ 6 Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeiträge

1.
Bei der Aufnahme in den Verein ist eine Aufnahmegebühr zu zahlen. Jedes Mitglied hat einen jährlich im Voraus fällig werdenden Mitgliedsbeitrag zu entrichten.

2.
Die Höhe der Aufnahmegebühr und der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Dabei ist die Offenheit des Vereins für die Allgemeinheit angemessen zu berücksichtigen.

3.
Ehrenmitglieder sind von der Aufnahmegebühr und den Mitgliedsbeiträgen befreit.

§ 7 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

§ 8 Vorstand

1. Dem Vorstand des Vereins obliegen die Vertretung des Vereins nach § 26 BGB und die Führung seiner Geschäfte. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
a)
die Einberufung und Vorbereitung der Mitgliederversammlungen einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung,
b)
die Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung,
c)
die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Anfertigung des Jahresberichts,
d)
die Aufnahme neuer Mitglieder.

2.
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem Schatzmeister.

3.
Der Vorsitzende vertritt den Verein allein. Im Übrigen vertreten den Verein zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.

4.
Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren einzeln gewählt. Mitglieder des Vorstands können nur Mitglieder des Vereins sein; mit der Mitgliedschaft im Verein endet auch die Mitgliedschaft im Vorstand. Die Wiederwahl oder die vorzeitige Abberufung eines Mitglieds durch die Mitgliederversammlung sind zulässig. Ein Mitglied bleibt nach Ablauf der regulären Amtszeit bis zur Wahl seines Nachfolgers im Amt. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus dem Vorstand aus, so sind die verbleibenden Mitglieder berechtigt, ein Mitglied des Vereins bis zur Wahl des Nachfolgers durch die Mitgliederversammlung in den Vorstand zu wählen.

5.
Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter, einberufen. Eine Einberufungsfrist von einer Woche soll eingehalten werden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Mitglieder anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung die seines Stellvertreters.

6.
Die Beschlüsse des Vorstandes sind zu protokollieren. Das Protokoll ist vom Protokollführer sowie vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter oder einem anderen Mitglied des Vorstandes zu unterschreiben.

§ 9 Mitgliederversammlung

1.
Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die Entscheidungen in folgenden Angelegenheiten:
a)
Änderungen der Satzung,
b)
die Auflösung des Vereins,
c)
die Aufnahme neuer Vereinsmitglieder in den Fällen des § 3 Nr. 2 Satz 3, die Ernennung von Ehrenmitgliedern sowie den Ausschluss von Mitgliedern aus dem Verein,
d)
die Wahl und die Abberufung der Mitglieder des Vorstands,
e)
die Entgegennahme des Jahresberichts und die Entlastung des Vorstands,
f)
die Festsetzung der Aufnahmegebühr und der Mitgliedsbeiträge.

2.
Mindestens einmal im Jahr, möglichst im ersten Quartal, ist vom Vorstand eine ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Einberufung erfolgt schriftlich unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen und unter Angabe der Tagesordnung.

3.
Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. Jedes Vereinsmitglied kann bis spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Über Anträge zur Tagesordnung, die vom Vorstand nicht aufgenommen wurden oder die erstmals in der Mitgliederversammlung gestellt werden, entscheidet die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder; dies gilt nicht für Anträge, die eine Änderung der Satzung, die Auflösung des Vereins oder Änderungen der Mitgliedsbeiträge zum Gegenstand haben.

4.
Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn ein Viertel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt. Soweit die Umstände dies zulassen, ist eine Ladungsfrist von zwei Wochen einzuhalten und die Tagesordnung mit der Einladung bekannt zu geben.

5.
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter und bei dessen Verhinderung von einem durch die Mitgliederversammlung zu wählenden Versammlungsleiter geleitet.

6.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel aller Vereinsmitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist der Vorstand verpflichtet, innerhalb von vier Wochen eine zweite Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen.

7.
Die Mitgliederversammlung beschließt in offener Abstimmung mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Kann bei Wahlen kein Kandidat die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder auf sich vereinen, ist gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat; zwischen mehreren Kandidaten ist eine Stichwahl durchzuführen. Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen. Beschlüsse über eine Änderung der Satzung bedürfen der Mehrheit von drei Vierteln, der Beschluss über die Auflösung des Vereins der Zustimmung von neun Zehnteln der anwesenden Mitglieder.

8.
Über den Ablauf der Mitgliederversammlung und die gefassten Beschlüsse ist ein Protokoll zu fertigen. Dieses ist vom Protokollführer und vom Versammlungsleiter zu unterschreiben.

§ 10 Auflösung des Vereins, Beendigung aus anderen Gründen, Wegfall steuerbegünstigter Zwecke

1.
Im Falle der Auflösung des Vereins sind der Vorsitzende des Vorstands und sein Stellvertreter gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren, falls die Mitgliederversammlung keine anderen Personen beruft.

2.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Mannheim, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

3.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.

Mannheim, den 05.11.2013

Unser Vorstand: Katharina und Sebastian

Während wir von 2010 bis 2011 über ein Jahr lang auf Sansibar lebten – um dort an der Uni zu arbeiten (Sebastian) bzw. eine Auszeit zu nehmen (Katharina) – entwickelten sich nicht nur viele  Freundschaften und Kontakte, sondern auch der Wunsch, wenigsten einigen der vielen in Armut lebenden Sansibari zu helfen. Nach unserer Rückkehr nach Deutschland blieben wir in engem Kontakt zu einigen sansibarischen Freunden und als wir über Shaha erfuhren, dass der alte Kaffeeverkäufer aus „unserer“ Straße an Krebs erkrankt war, unterstützten wir ihn, damit er seine Behandlung finanzieren und seine große Familie, deren Hauptverdiener er war, weiter ernähren konnte.
Nach einem weiteren Besuch auf Sansibar im Jahr 2012 begannen wir außerdem, Kizae zu unterstützen, zunächst um ihm den Drogenentzug zu ermöglichen, und anschließend eine berufliche Perspektive als Busfahrer. Die zunächst nicht ganz ernst gemeinte Idee, ihm einen Bus zu kaufen, führte letztendlich zur Gründung unseres Vereins: Auf eine Rundmail an Freunde und Kollegen mit dem Vorschlag, gemeinsam in einen Bus für Kizae zu investieren, kamen überraschend viele Rückmeldungen mit der grundsätzlichen Bereitschaft, zu helfen. Die meisten wünschten sich jedoch einen offizielleren und abgesicherten Rahmen, wodurch die Idee entstand, einen gemeinnützigen Verein zu gründen.
Und so wurden wir, nach langem Kampf um die Anerkennung der Gemeinnützigkeit, im Februar 2014 zu den Vorsitzenden von „Hilfe für Sansibar e.V.“, gerade im richtigen Moment, da Sebastian kurz darauf erneut nach Sansibar flog und so die ersten Vereinsprojekte persönlich und vor Ort in die Wege leiten konnte.
Seitdem haben wir gemeinsam mit den anderen aktiven Mitgliedern den Verein vorangebracht: weitere Unterstützer wurden gefunden, eine Homepage ist entstanden, Flyer wurden entworfen, erste Veranstaltungen wurden geplant und erfolgreich umgesetzt, die regionalen Zeitungen wurden kontaktiert. Und vor allem werden die zahlreichen Projekte aus der Ferne begleitet. Fast täglich treffen Emails von unseren sansibarischen Partnern und Projektbetreuern ein, vor allem Shaha schickt unzählige Berichte und Fotos. Und diese zeigen uns, dass mit Hilfe des Geldes, das unser Verein bereits gesammelt hat, genau das erreicht wird, was wir uns erhofft haben: Es hilft Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind; es hilft ihnen bei all den Dingen, die eigentlich selbstverständlich sein sollten: eine berufliche Perspektive entwickeln, sich bilden, sich im Krankenhaus behandeln lassen, die Familie ernähren usw.
Und es hilft ganz besonders auch uns selbst: Weil es in unserem Leben mehr Sinn gibt, mehr Hoffnung und viele schöne Momente!

Der sansibarische Verein Kilimani City Cooperative verfolgt sehr ähnliche Ziele wie unser Verein. Kilimani City versucht, jungen, sozial ausgegrenzten Menschen dabei zu helfen, einen Weg zurück in die Gesellschaft zu finden. Kilimani City wurde von einer kleinen Gruppe sansibarischer Geschäftsleuten gegründet, die alle selbst aus armen Familien stammen, sich aber in die Mittelschicht hochgearbeitet haben und nun auch anderen Menschen dabei helfen wollen, einen Weg aus der Armut zu finden. Kilimani City konzentrierte sich zunächst auf die Menschen im Stadtteil Kilimani, ist mittlerweile aber auch darüber hinaus aktiv.

Um einen Zugang zu jungen Leuten ohne berufliche Perspektive zu bekommen, hat der Verein zunächst einen Fußballklub gegründet (Kilimani FC), in dem auch aus den verschiedensten Gründen sozial ausgegrenzte junge Sansibari spielen, so z. B. HIV-Positive, Jugendliche ohne oder mit nur sehr geringer Schulbildung und (ehemals) Drogen- oder Alkoholabhängige. Über die Zugehörigkeit zum Fußballteam versucht der Verein diese jungen Leute zu erreichen und ihnen zu helfen. So bietet der Verein den jungen Sansibari nicht nur regelmäßiges Fußballtraining, sondern auch die Möglichkeit, sich weiterzubilden (Sprachen, Computer) oder eine Ausbildung zu absolvieren, z. B. zum Fahrer oder zum Koch. Auch bei der Vermittlung von Jobs sind die Vereinsmitglieder behilflich. So versuchen sie, den jungen Leuten eine neue Perspektive zu geben, und sie wieder in die Gesellschaft zu integrieren.

Die Kooperative Wakulima Hai
2017 gründete Kilimani City die Kooperative Wakulima Hai, mit dem Ziel, noch mehr jungen Leuten eine berufliche Perspektive zu ermöglichen und dabei vor allem auch Frauen zu erreichen, für die es auf Sansibar ganz besonders wichtig ist, durch ein eigenes Einkommen unabhängig zu sein, um zu verhindern, früh (und teils gegen den eigenen Willen) verheiratet zu werden und danach in großer Abhängigkeit vom Ehemann leben zu müssen. Mit der Gründung der Kooperative löste sich Kilimani City auch endgültig aus dem Stadtteil Kilimani und wurde auch in ländlichen Regionen aktiv. Dies erschien den Mitgliedern deshalb besonders wichtig, weil es vielen jungen Menschen in den Dörfern völlig an Perspektiven fehlt. Viele ziehen deshalb in die Stadt und landen dort häufig sozial ausgegrenzt im Elend.

Die Kooperative Wakulima Hai begann zunächst als landwirtschaftliche Kooperative. Sie besteht aus mehreren Teil-Kooperativen, die sich in verschiedenen Dörfern befinden. In einer dieser Kooperativen werden Tomaten angebaut, in einer anderen Ananas. Außerdem gibt es eine Gewürzplantage sowie zwei Seegurkenfarmen. Die Teil-Kooperativen arbeiten zwar eigenständig, befinden sich jedoch alle gemeinsam unter dem Dach der Kooperative Wakulima Hai. Die Mitglieder von Kilimani City helfen und beraten die Kooperativenmitglieder, kümmern sich um Fortbildungen, um die Startfinanzierung und den Verkauf der Erzeugnisse und verwalten die Einnahmen. Dabei ist besonders der solidarische Grundgedanke hervorzuheben. Die Einnahmen aller Teil-Kooperativen fließen in einen gemeinsamen Topf, aus dem die laufenden Kosten bezahlt werden. Alle Mitglieder erhalten ein Grundgehalt, sodass unabhängig von eventuellen Einnahmeschwankungen die Lebensgrundlage eines jeden einzelnen gesichert ist. Gewinne werden unter allen Mitgliedern gleichmäßig verteilt. Dieses solidarische System führt dazu, dass Mitglieder auch ein gesichertes Einkommen erhalten, wenn in ihrer Teil-Kooperative die Einnahmen einmal gering ausfallen, weil zum Beispiel die Wetterverhältnisse für die Tomatenernte ungünstig sind. In diesem Fall finanzieren die erfolgreichen Teil-Kooperativen die anderen vorübergehend mit.

Die Kooperative war bisher ein großer Erfolg. Dies hängt auch damit zusammen, dass auf Sansibar die Landwirtschaft lange Zeit vernachlässigt wurde, viele landwirtschaftlich nutzbare Flächen liegen brach. Deshalb müssen viele landwirtschaftliche Erzeugnisse vom Festland importiert werden, was zu hohen Preisen führt. Ein weiteres Ziel der Kooperative ist es deshalb, diese Import-Abhängigkeit zu verringern und gute, biologisch angebaute Produkte zu erschwinglichen Preisen auf den Markt zu bringen.

Weil die bisherigen Teil-Kooperativen bereits sehr erfolgreich laufen – sie bieten mittlerweile über 30 jungen Männern und Frauen ein gutes Einkommen – und in vielen Dörfern das Interesse sehr groß ist, ebenfalls Teil der Kooperative zu werden, ist es unser gemeinsames Ziel, die Kooperative im Jahr 2019 auszubauen, um weiteren Menschen die Chance auf eine Perspektive zu bieten. Zum einen soll mindestens eine weitere landwirtschaftliche Teil-Kooperative gegründet werden, zum anderen sollen auch Teil-Kooperativen in nicht-landwirtschaftlichen Bereich entstehen. Dadurch soll die Kooperative zum einen auf ein noch breiteres Fundament gestellt werden, um auch bei schlechten Wetterbedingungen oder fallenden Preisen für landwirtschaftliche Produkte ausreichende Einnahmen zu erwirtschaften. Zum anderen soll auch Menschen, die kein Interesse an der Arbeit in der Landwirtschaft haben, oder dazu nicht in der Lage sind, eine Perspektive geboten werden.

In einem ersten Schritt soll zunächst eine Wäscherei eröffnet werden, die vor allem Wäscheservice für Hotels anbietet. Der Bedarf dafür scheint groß, eine erste Testphase – mit den privaten Waschmaschinen zweier Mitglieder von Kilimani City – war so erfolgreich, dass das Ganze nun auf professionelle Beine gestellt werden soll. Dazu müssen vor allem größere Waschmaschinen angeschafft werden. Der Wäscheservice könnte mindestens zehn Frauen und Männern eine Arbeit bieten und es wäre eine Möglichkeit, vom boomenden Tourismus auf Sansibar zu profitieren. In einem weiteren Schritt sollen Kooperativen gegründet werden, die die landwirtschaftlichen Erzeugnisse weiterverarbeiten, zu Säften, Marmeladen, Tomatenpaste usw.

Hilfe für Sansibar möchte Kilimani City bei seinen Plänen weiterhin nach Kräften unterstützen. Denn wir sind davon überzeugt, dass die Kooperation mit Kilimani City für unseren Verein eine große Chance darstellt, da die beiden Vereine sehr ähnliche Ziele haben und wir außerdem auf die Zusammenarbeit mit sansibarischen Partnern angewiesen sind, die unsere Interessen auf Sansibar vertreten, weil wir trotz regelmäßiger Besuche die meiste Zeit nicht vor Ort sein können. Des Weiteren finden wir es wichtig zu zeigen, dass es auch auf Sansibar viele Menschen gibt, die sich sozial sehr stark engagieren, die versuchen, ihren Mitmenschen, die Unterstützung brauchen, zu helfen. Durch eine starke Zusammenarbeit mit sansibarischen Partnern können wir nicht nur den Sansibari helfen, die Hilfe benötigen, sondern auch denen, die selbst sozial engagiert sind.

Er ist unser wichtigster Helfer für Sansibar. Shaha betreut die meisten unserer Projekte vor Ort, er begleitet die Menschen, die wir unterstützen ganz intensiv, steht ihnen mit Rat und Tat zur Seite, überbringt die Spenden, sendet uns ausführliche Berichte und aktuelle Fotos, beantwortet geduldig all unsere Fragen, gibt uns wertvolle Tipps und Einschätzungen und, und, und … all das macht Shaha – genau wie alle anderen Mitglieder des Vereins – ehrenamtlich! Shaha arbeitet als Krankenpfleger in einem Krankenhaus. Neben seinem Engagement für unseren Verein ist Shaha auch noch Mitinitiator der NGO ZAMECO, deren Ziel es ist, die Menschen über medizinische Fragen aufzuklären und vor allem psychisch Kranken sowie Alkohol- und Drogenabhängigen zu helfen, die unter starker sozialer Ausgrenzung leiden. ZAMECO betreibt unter anderem eine Entzugsklinik und versucht, den Menschen nach einem Entzug auch bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu unterstützen.

Auf die Frage, ob ihm all die ehrenamtliche Arbeit für unseren Verein nicht zu viel werde, schrieb uns Shaha Folgendes: „Die Arbeit für den Verein bereitet mir sehr,  sehr große Freude. Erst vor Kurzem wurde mir im Psychologieseminar bestätigt, dass jeder Mensch es verdient, dass man ihm Gutes tut und ihm hilft, ganz egal, ob man dafür einen Lohn bekommt oder nicht. Auch in einem islamischen Hadith (arab.: „Erzählung“) wird von einer Frau berichtet, die sehr oft und sehr lange zu Gott betet und als sie eines Tages gefragt wird, warum sie so viel bete, da antwortet sie: Ich bete nicht, um eine Belohnung dafür zu bekommen oder um ins Paradies zu gelangen. Ich bete ganz einfach zu Gott, weil er es verdient. Sollte ich ins Paradies kommen, habe ich dies seiner Gnade zu verdanken, nicht meinen Gebeten. Diese Geschichte zeigt, dass man Gutes tun sollte, ohne dafür eine Belohnung zu erwarten. Ich helfe sehr gerne der Gesellschaft, ich tue dies bereits seit mehr als fünf Jahren. Und ich liebe diese Arbeit, durch sie kann ich „eine gute Geschichte meines Lebens schreiben“ [wörtlich übersetzt].
Und ich weiß, dass ich dadurch mehr gewinne als viele andere. Lass mich dir ein Beispiel geben:

Erinnerst du dich, dass ich Freiwillige aus Europa betreut habe, ohne dafür Geld zu bekommen? Aber ich habe trotzdem sehr viel gewonnen: Ich habe verschiedene Leute kennengelernt und neue Freunde gefunden! Lass mich dir eine Frage stellen: Glaubst du wirklich, dass ich von meiner Arbeit für euren Verein nicht profitiere? Doch! Ich profitiere sehr davon! Ich schließe Freundschaften mit den Menschen, denen ich über euren Verein helfe, viele sehen mich mittlerweile als Teil ihrer Familie und ich bin ein wichtiger Bestandteil ihres Lebens geworden. Und ich glaube auch, dass, wenn ich eines Tages in Not geraten sollte, mir Gott helfen wird, so wie ich anderen geholfen habe. Wenn jemand dir „Danke“ sagt, dann ist das keine Kleinigkeit! Was glaubst du, was werden Buheti, Nuhu, Kizae und seine Mutter, Fatma und die anderen denken, was für ein Mensch ich bin? Sie werden mich für einen wichtigen Menschen in ihrem Leben halten und von Herzen spüren, dass ich sie sehr liebe und mich um sie kümmere! Das ist der Grund, warum ich mich dem Verein Hilfe für Sansibar angeschlossen habe: Es ist eine einzigartige Möglichkeit für mich, allen Sansibari zu zeigen, wie sehr ich sie liebe!“

Dank einer zweckgebundenen Spende kann Shaha im Sommer 2018 eine Fortbildung zum Thema „Ökologische Landwirtschaft“ absolvieren. Die Fortbildung, die von einem Institut auf Sansibar angeboten wird, wird es Shaha ermöglichen, unsere Landwirtschaftskooperativen besser zu betreuen und zu beraten.

Wir nehmen regelmäßig an Veranstaltungen in der Rhein-Neckar-Region teil, um die Öffentlichkeit über unsere ehrenamtliche Arbeit und unsere Projekte auf Sansibar zu informieren. Außerdem verkaufen wir sansibarische Gewürze und Handarbeiten zugunsten unserer Vereinsarbeit.


Im Folgenden ein paar Eindrücke von unseren Lieblings-Veranstaltungen:

Weihnachtsmarkt Mannheim

Seit der Gründung unseres Vereins sind wir jedes Jahr einen Tag auf dem Mannheimer Weihnachtsmarkt am Wasserturm vertreten. Der Weihnachtsmarkt bietet gemeinnützigen Vereinen einen kostenlosen Stand für einen Tag an, sodass die gesamten Einnahmen in unsere Projekte fließen. Und bisher war dieser Tag auf dem Weihnachtsmarkt immer ein großer Erfolg für uns. An unserem Stand herrschte großer Betrieb: viele Besucher informierten sich über unsere Arbeit und nutzen die Gelegenheit, kleine Weihnachtsgeschenke für einen guten Zweck zu kaufen. Und für uns ist der Tag wie eine kleine Vereins-Weihnachtsfeier. Viele Mitglieder und Unterstützer helfen trotz der Kälte für ein paar Stunden am Stand und wärmen sich anschließend bei einem Glühwein wieder auf.
Der Termin für unseren Weihnachtsmarkt-Auftritt 2018 steht schon fest: Am 8.12. sind wir wieder am Sonderstand „Informieren und Helfen“ direkt neben dem Karussell zu finden.
 

Afrikamarkt Mannheim

Der Afrikamarkt Mannheim findet jedes Jahr im Rahmen der Afrikatage auf dem Alten Messplatz statt. Und seit 5 Jahren sind wir immer mit unserem Info-Stand dabei. Hier sind schon einige Kontakte zu Unterstützern entstanden, die eine Patenschaft übernehmen oder ein bestimmtes Projekt durch eine zweckgebundene Spende unterstützen möchten. Und unsere leckeren Gewürze finden Jahr für Jahr reißenden Absatz.
Das Besondere am Afrikamarkt Mannheim ist, dass er vor allem von Vereinen organisiert wird, die sich im Eine-Welt-Forum Mannheim zusammengeschlossen haben. So hebt sich der Mannheimer Afrikamarkt sehr angenehm von vielen rein kommerziellen Afrikamärkten ab.

African Summer Rülzheim

Im August 2018 waren wir zum ersten Mal beim African Summer auf der Straußenfarm Rülzheim dabei. Und wir waren vollauf begeistert: Ein kleines unkommerzielles Festival mit vielen gemeinnützigen Vereinen, eine wunderbare Atmosphäre auf der Straußenfarm, ein tolles Bühnenprogramm und vor allem unglaublich viele interessierte Besucher. Nach zwei tollen Tagen war unser Verein um einiges bekannter und noch dazu waren wir nahezu ausverkauft und konnten über 700 Euro in unsere Projekte auf Sansibar investieren! Der Großteil davon floss in unsere Bildungsprojekte sowie in eine landwirtschaftliche Kooperative auf Pemba.
Nach diesem Erfolg steht für uns fest, dass wir in Zukunft regelmäßig beim jährlich am zweiten Augustwochenende sattfindenden African Summer dabei sein werden.
 

Freiwilligentag der Rhein-Neckar-Region

Alle zwei Jahre findet der Freiwilligentag statt, bei dem die BürgerInnen aus der Region dazu aufgerufen sind, sich für einen Tag für einen Verein zu engagieren. Eine tolle Gelegenheit für uns, neue HelferInnen für unseren Verein zu gewinnen. Wir basteln an diesem Tag gemeinsam schöne Dinge, die wir dann auf dem Weihnachtsmarkt zugunsten unserer Projekte verkaufen können. So wurden bereits Gewürz-Geschenkgläser hergestellt, Seifen mit sansibarischen Düften, Näh-Arbeiten aus sansibarischen Stoffen und vieles mehr. Einige TeilnehmerInnen halfen uns dann auch an unserem Stand auf dem Weihnachtsmarkt und sind seitdem fest mit unserem Verein verbunden.
Ohne diese und alle anderen HelferInnen, vor allem natürlich unsere ehrenamtlich engagierten Vereinsmitglieder, wäre eine Teilnahme an so vielen Veranstaltungen für unseren kleinen Verein unmöglich. Deshalb an dieser Stelle: Vielen lieben Dank euch allen, für euren Einsatz für Sansibar!